Anmeldung



Newsletter

Facebook Share
Link teilen
Facebook I Like it
Start Unser Förderverein Satzung unseres Fördervereins

Satzung unseres Fördervereins

Satzung Förderverein evang.Kindergarten Gößnitz



§1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen "Fördervereln evang.Kindergarten Gößnitz.".
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.V.".
2. Der Sitz des Vereins ist in 04639 Gößnitz Waldenburger Straße 1
3. Das Geschäftsjahr Ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Blldungs- und Erziehungsarbeit des evang. Kindergarten Gößnitz .
Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit aller an der erzieherischen Arbeit beteiligten
Personen an. Hierzu gehören die Erzieherinnen, die Leitung des Kindergartens, die Eltern, der Elternbeirat sowie der Träger des Kindergartens.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht Insbesondere durch Sammlung von Geld- oder Sachmltteln, die dem Kindergarten zur Verfügung gestellt werden zur
- Anschaffung von Spielgeräten oder Materialien
- Ermöglichung der Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Anerkennung
des Kindergartens
- Unterstützung der pädagogischen Arbeit
- Unterstützung bedürftiger Kinder bel der Teilnahme an
Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen.
3. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstlgte Zwecke" der Abgabeverordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§4 Mittel der Vereins
1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein aus:
a) Mitgliedsbeiträgen, b) Geld- und Sachspenden, c) sonstige Zuwendungen.
2. Die Höhe und die Zahlungswelse des Mitgliedbeitrages werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Über die zweckmäßige Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand in I Absprache mit dem Beirat.
§5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme entscheidet abschließend der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Kündigung gerichtet an den Vorstand, mit dreimonatiger Frist zum Schluss eine Geschäftsjahres,
b) durch Ausschluss aus dem Verein, wenn ein Mitglied erheblich gegen die Vereinsinteressen verstößt.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden ,wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§7 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche MItgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich in Schriftform (Brief oder E-Mail) einberufen.
2. Der Vorstand hat eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.
3. Der MitglIederversammlung obliegt
a) die Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins,
b) die Wahl des Vorstandes und des Kassenprüfers,
c) die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Berichtes
der Kassenprüfer,
d) die Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers,
e) die Festsetzung des Mitgliedbeitrages,
f) der Beschluss der Satzungsänderung.
4. Die Satzung kann mit 3,4 Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder geändert werden.
S. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen Ist.
§8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern:
den zwei Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie dem Pressesprecher.
2. Zwei Vorstandsmitglieder
übernehmen gemeinschaftlich die Vertretung des Vereins im Sinne §26 BGB gerichtlich und außergerichtlich.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Bel Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes Ist der Vorstand berechtigt,
für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied zu berufen.
4. Stehen der Eintragung Im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen,
ist der, Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§9 Der Beirat
1. Der Beirat, der aus bis zu fünf Mitgliedern besteht, hat beratende Funktion
    und unterstützt den Vorstand in jeglicher Hinsicht.     '
2. Beiratsmitglieder werden durch den Vorstand berufen.
§ 10 Kassenprüfung
1. In der Mitgliederversammlung sind 1 oder 2 Kassenprüfer für die Dauer von 3 Jahren zu wählen.

2. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe die Rechnungsführung zu überwachen, die Kasse und die Bücher jährlich zu prüfen und in der Mitgliederversammlung zu berichten.

§11 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur In einer zu diesem Zweck ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen dem evang.Kindergarten Gößnitz die es zweckgebunden, unmittelbar und ausschließlich für den Kindergarten gemeinnützig einzusetzen hat.
§12Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 24.01.2009 in Kraft

Wollen auch Sie Mitglied werden? dann klicken Sie hier um den Mitgliedsantrag mit Ihrem PDF-Reader zu öffnen, anschliessend können Sie sich den Antrag ausdrucken. Abgeben können Sie den Antrag dann bei uns Kindergarten.

 

Aktualisiert ( Sonntag, 08. November 2009 um 10:48 Uhr )

DSCI7399.JPG
Wer ist online
Wir haben 4 Gäste online
Besucher
JoomlaWatch Stats 1.2.8b by Matej Koval

Besucher

Yesterday:  4
Last week:  22
Total:  1749

Länder

47.3%GERMANY GERMANY
39.1%ISRAEL ISRAEL
5.9%UNITED STATES UNITED STATES
2.7%JAPAN JAPAN
1.4%AUSTRIA AUSTRIA